Letzte Änderung: 2012.02.10.  Freitag
Steuern
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2009.07.01.
Information über die Ausgabe einer Ansässigkeitsbescheinigung

Über die Bescheinigung

Die Steuerbehörde stellt über die Ansässigkeit im Inland bzw. über bestimmte Daten einer laut Einkommensteuergesetz im Inland ansässiger Privatperson sowie eines laut Gesetz über die Körperschaftsteuer und die Dividendensteuer im Inland ansässigen Steuerzahlers eine Bescheinigung aus.

Auf Antrag unserer unter das Umsatzsteuergesetz fallenden, zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichteten Steuerzahler stellen wir zu einer auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit erfolgenden Rückerstattung einer mehrwertsteuerartigen Umsatzsteuer eine Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland aus.

Privatpersonen, Privatpersonen mit Steuernummer, Wirtschaftsgesellschaften und sonstige Organisationen können auf Grund der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Bescheinigung ihrer Ansässigkeit im Inland beantragen.

Die Ansässigkeitsbescheinigungen werden hauptsächlich im Ausland verwendet, weshalb wir bitten, besonders auf die Bezeichnung des Verwenders der Bescheinigung – ausländische Organisation oder ausländische Behörde – zu achten.

 

Einreichung des Antrags

Die Ausgabe der Bescheinigung kann nach Ausfüllen des Formulars ’UK14’ erfolgen. Der Antrag kann kostenlos bei der Dienststelle für den Parteienverkehr erworben oder mit Hilfe des Ausfüllprogramms, das auf der ungarischen Internetseite zugänglich ist, ausgedruckt werden. Der Antrag kann persönlich oder über einen Bevollmächtigten bei einer Dienststelle für den Parteienverkehr des Steuer- und Finanzprüfungsamtes, per Post oder auf elektronischem Wege eingereicht werden. Um den Antrag eletronisch einreichen zu können ist eine Registration beim sogenannten Kundentor nötig, diesen kann man bei einem Dokumentenbüro beschaffen.

 

Ausgabe der Bescheinigung

Die Ausgabe der Bescheinigungen ist Aufgabe der Dienststellen und Außenstellen des Kundendiensts der Regionaldirektionen des Steuer- und Finanzprüfungsamtes. Die Steuerbehörde stellt die Bescheinigungen auf Grund der im Register stehenden Daten, mit einem dem am Tag der Ausstellung bestehenden Zustand entsprechenden, vom Steuerzahler geforderten und gesetzlich vorgeschriebenen Datengehalt aus.

Die Steuerbehörde stellt die Steuer- und Einkommensbescheinigung in ungarischer Sprache bzw. die Ansässigkeitsbescheinigung in ungarischer oder auf Wunsch des Steuerzahlers in ungarischer und englischer Sprache aus. Die Ansässigkeitsbescheinigung wird von der Steuerbehörde auch auf einem durch eine ausländische Steuerbehörde eingeführten Formular ausgestellt, wenn der Antragsteller die ungarische Fachübersetzung des Formulars beilegt oder wenn der Vordruck englischsprachig ist oder ein zwei- bzw. mehrsprachiges Formular auch einen vollständigen englischsprachigen Text enthält.

Die Ansässigkeitsbescheinigungen werden nur im Papierformat ausgestellt.

Die Ausgabe der Ansässigkeitsbescheinigung ist im Fall einer ungarischen und auch einer zweisprachigen ungarisch-englischen Bescheinigung gebührenfrei.

 

 
 
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