Über die Bescheinigung
Die Steuerbehörde stellt über die Ansässigkeit im Inland bzw. über bestimmte
Daten einer laut Einkommensteuergesetz im Inland ansässiger Privatperson sowie
eines laut Gesetz über die Körperschaftsteuer und die Dividendensteuer im Inland
ansässigen Steuerzahlers eine Bescheinigung aus.
Auf Antrag unserer unter das Umsatzsteuergesetz fallenden, zur Zahlung der Umsatzsteuer
verpflichteten Steuerzahler stellen wir zu einer auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit
erfolgenden Rückerstattung einer mehrwertsteuerartigen Umsatzsteuer eine Bescheinigung
über die Ansässigkeit im Inland aus.
Privatpersonen, Privatpersonen mit Steuernummer, Wirtschaftsgesellschaften und
sonstige Organisationen können auf Grund der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
die Bescheinigung ihrer Ansässigkeit im Inland beantragen.
Die Ansässigkeitsbescheinigungen werden hauptsächlich im Ausland verwendet, weshalb
wir bitten, besonders auf die Bezeichnung des Verwenders der Bescheinigung – ausländische
Organisation oder ausländische Behörde – zu achten.
Einreichung des Antrags
Die Ausgabe der Bescheinigung kann nach Ausfüllen des Formulars ’UK14’ erfolgen.
Der Antrag kann kostenlos bei der Dienststelle für den Parteienverkehr erworben
oder mit Hilfe des Ausfüllprogramms, das auf der ungarischen Internetseite zugänglich
ist, ausgedruckt werden. Der Antrag kann persönlich oder über einen Bevollmächtigten
bei einer Dienststelle für den Parteienverkehr des Steuer- und Finanzprüfungsamtes, per Post oder auf elektronischem Wege eingereicht werden. Um den Antrag eletronisch
einreichen zu können ist eine Registration beim sogenannten Kundentor nötig, diesen
kann man bei einem Dokumentenbüro beschaffen.
Ausgabe der Bescheinigung
Die Ausgabe der Bescheinigungen ist Aufgabe der Dienststellen und Außenstellen
des Kundendiensts der Regionaldirektionen des Steuer- und Finanzprüfungsamtes.
Die Steuerbehörde stellt die Bescheinigungen auf Grund der im Register stehenden
Daten, mit einem dem am Tag der Ausstellung bestehenden Zustand entsprechenden,
vom Steuerzahler geforderten und gesetzlich vorgeschriebenen Datengehalt aus.
Die Steuerbehörde stellt die Steuer- und Einkommensbescheinigung in ungarischer
Sprache bzw. die Ansässigkeitsbescheinigung in ungarischer oder auf Wunsch des
Steuerzahlers in ungarischer und englischer Sprache aus. Die Ansässigkeitsbescheinigung
wird von der Steuerbehörde auch auf einem durch eine ausländische Steuerbehörde
eingeführten Formular ausgestellt, wenn der Antragsteller die ungarische Fachübersetzung des Formulars beilegt oder wenn der Vordruck englischsprachig ist oder ein zwei- bzw. mehrsprachiges
Formular auch einen vollständigen englischsprachigen Text enthält.
Die Ansässigkeitsbescheinigungen werden nur im Papierformat ausgestellt.
Die Ausgabe der Ansässigkeitsbescheinigung ist im Fall einer ungarischen und
auch einer zweisprachigen ungarisch-englischen Bescheinigung gebührenfrei.