Welche Direktion bearbeitet die Steuersachen von ausländischen Personen?
I) Wenn Sie
(1) eine ausländische Person (ein Unternehmen oder eine natürliche Person) sind,
die auf dem Gebiet der Republik Ungarn über keinen Sitz, keine Niederlassung bzw. keinen ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort – was eine gemietete Wohnung, ein Hotelzimmer oder auch das Zimmer in einem Arbeiterwohnheim
sein kann – verfügt,
(2) ein ausländisches Unternehmen sind, das auf dem Gebiet der Republik Ungarn
an einem nicht als Zweigniederlassung – d.h. als wirtschaftlich eigenständige, im ungarischen Handelsregister als
Zweigniederlassung eingetragene Organisationseinheit – angesehenen Standort eine Wirtschaftstätigkeit betreibt,
geht in Ihrer Steuersache der Ausschließlich zuständige Fachbereich der Direktion für strategische Steuerzahler
des Steuer- und Finanzprüfungsamtes vor.
Der Ausschließlich zuständige Fachbereich der Direktion für strategische Steuerzahler
des Steuer- und Finanzprüfungsamtes geht ebenfalls vor:
II) Wenn Sie eine ausländische Person sind, die auf dem Gebiet der Republik Ungarn über einen Sitz bzw. eine Zweigniederlassung – d.h. wirtschaftlich eigenständige, im ungarischen Handelsregister als Zweigniederlassung
eingetragene Organisationseinheit – oder aber einen ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort (was eine gemietete Wohnung, ein Hotelzimmer oder auch das Zimmer in einem Arbeiterwohnheim
sein kann) verfügt, geht in Ihrer Steuersache die kompetent direktion des Steuer- und Finanzprüfungsamtes laut Ihrem Sitz oder Wohnsitz vor.
Die weiteren Erreichbarkeit der kompetent direktionen enthält die Rubrik „Kundendzenteren”.